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Seit heute gelten in NRW neue, strenge Corona-Regeln für den Bordell-Besuch. Worauf Prostituierte und ihre Kunden achten müssen: ein Überblick.
Hände waschen, Maske tragen und Sex nur zu zweit: Seit heute sind die neuen Corona-Regeln für Bordelle und Prostituierte in Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster vor einer Woche das Prostitutionsverbot gekippt hatte, hat die Landesregierung mit der neuen Hygiene-Anlage zur Corona-Schutzverordnung für Sexarbeiter und ihre Kunden jetzt strenge Auflagen erlassen.
Kontaktdaten angeben: Wer sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen will, muss persönliche Daten hinterlassen: Zeitpunkt des Kontaktes, Name, Adresse und Telefonnummer. Diese müssen von den Prostituierten oder Bordellbetreibern vier Wochen lang aufgehoben werden. Nur Einzelkontakt: Kunden dürfen nur alleine Sex mit Prostituierten haben.
Mehr als diese zwei Personen dürfen sich derweil nicht im Raum befinden. Hände waschen: Kunden und Prostituierte müssen sich vor und nach der sexuellen Dienstleistung die Hände waschen beziehungsweise desinfizieren.